Geldanlage

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Weltweiter Klimawandel, Anstieg der Erdtemperatur, Treibhausgase, schmelzende Gletscher, Kyoto-Protokoll. Auch auf dem G8- Treffen 2007 in Heiligendamm wurde die Notwendigkeit des Handelns diskutiert. Aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Kunden und den Bürgern des Altlandkreises Rothenburg wissen wir um die Bereitschaft, sich zu engagieren.
Vielfach fehlt es jedoch an Möglichkeiten.
Wir bieten den Bürgern unserer Region die Möglichkeit, sich an der Bürgersolar Rothenburg o.d.Tbr. eG zu beteiligen, um mit der umweltfreundlichen, klimaschonenden Stromerzeugung durch Photovoltaik eine interessante Rendite zu erwirtschaften.

Ertragsvorschau / Renditeerwartung

Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer sind wir im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem haben wir einen Sicherheitsabschlag vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlage in Kilowattstunden (kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen. Bei den von uns vorsichtig geschätzten Betriebskosten ist eine jährliche Preissteigerung (Inflation) berücksichtigt. Vorhandene Liquiditätsüberschüsse können, soweit sie nicht bereits zur Zahlung der Dividenden dienen, durch Kündigung von Geschäftsanteilen an die Mitglieder steuerfrei zurückgezahlt werden. Je nach Beschlusslage kann jedoch auch eine Investition in weitere Projekte sinnvoll sein, was auch die Aufnahme weiterer Mitglieder in die Genossenschaft ermöglichen würde. Insgesamt erwarten wir eine Vorsteuerrendite von 6% (je nach Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital). Wir haben zu den geplanten Investitionen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Prognose der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognose und Prognose der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen.

Steuerliche Behandlung

Aus den Dividenden erzielen die Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des §21 EStG. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer. Eine Freistellung der Einkünfte über einen Freistellungsauftrag ist derzeit nicht möglich.

Chancen und Risiken

Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust der Geschäftsguthaben führen. Solche ungünstige Entwicklungen könnten trotz der sorgfältig ermittelten Werte in den Entwicklungsprognosen eintreten, wenn z.B.

  • die Sonneneinstrahlung deutlich hinter den prognostizierten Werten zurück bleibt.
  • verdeckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.
  • unvorhersehbare Betriebskosten, u.a. für laufende Reparaturen und Versicherungen deutlich über dem Planansatz liegen.
  • die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage bzw. einzelner Komponenten (z.B. des Wechselrichters) deutlich geringer ist, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.
  • nicht versicherte bzw. versicherbare Schäden (z.B. Naturkatastrophen) an der Photovoltaikanlage eintreten.
  • gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese sich negativ auf die Rentabilität auswirken.

Alle vorstehenden Angaben und Entwicklungsprognosen sind mit Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, der bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnisse.
Eine Haftung für die tatsächlichen Entwicklungen und den Eintritt der Ertragsprognose kann nicht übernommen werden.

 

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